· 

Patentverletzung – das ist bei einem gerichtlichen Vorgehen zu berücksichtigen

Gericht Hammer

Deutschland gilt mit seinen durchschnittlich 65.000 Patentanmeldungen pro Jahr als Land der Erfinder. Durchaus ist die Patentierung mit Kosten und einem bürokratischen Aufwand verbunden, doch wissen die Vorteile zu überzeugen. Das Patent bietet einen effektiven Schutz vor der unberechtigten Nutzung innovativer Entwicklungen.

 

Darüber hinaus wird ein solides Patentportfolio von vielen Investoren geschätzt. Im Falle einer Patentverletzung sollten die Inhaber zeitnah reagieren, um verheerende Auswirkungen, die den unternehmerischen Erfolg gefährden können, zu verhindern.

Diese Ansprüche haben Patentinhaber

Mit der Anmeldung eines Patents erwirbt der Inhaber das alleinige Recht für die Verwendung des geschützten Verfahrens oder Gegenstandes. Sobald ein Dritter ohne Einverständnis des Inhabers die patentierte Innovation nutzt, liegt eine Patentverletzung vor. Nach den Bestimmungen des Patentgesetztes ist eine Verletzung unter anderem dann gegeben, wenn geschützte Erzeugnisse hergestellt, angeboten oder in den Verkehr gebracht werden.

 

Seitens des Inhabers können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden. Neben dem Unterlassungsanspruch ist in erster Linie der Anspruch auf Schadensersatz für Unternehmen relevant. Sowohl der von dem Schädiger widerrechtlich erzielte Gewinn als auch der entgangene Gewinn des Inhabers können gefordert werden. Nicht zu vernachlässigen ist der Anspruch auf Auskunft, der dabei hilft, Kenntnis über das Ausmaß der Patentverletzung zu erlangen.

Ermittlung des Sachverhalts – der Vortrag von Tatsachen

Eine sorgfältige Ermittlung und Aufbereitung des Verletzungssachverhalts ist die Grundlage für ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen. Im Verletzungsprozess gilt der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass die von den Parteien vorgetragenen Tatsachen für die Entscheidung des Gerichts maßgeblich sind. Bereits bei Klageerhebung sollten alle die Patentverletzung begründenden Tatsachen vorgetragen werden.

 

Verschiedene Stellen unterstützen Unternehmen dabei, den Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sammeln. Unter anderem Wirtschaftsdetekteien bieten entsprechende Dienstleistungen an. Dort werden Privatdetektive eingesetzt, die sich auf die Aufklärung von Patentverletzungen spezialisiert haben. Über das Auswerten von Datenbanken und unterschiedlichen Informationsquellen werden von den beauftragten Privatdetektiven gerichtsverwertbare Beweise gesammelt.

 

Der Vortrag der Klägerseite muss so detailliert sein, dass ohne weitere Ermittlungen über die Patentverletzung entschieden werden kann. Dabei sind bestimmte Angaben zwingend erforderlich. Es muss das angegriffene Produkt oder Verfahren konkret bezeichnet werden. Neben Zeit und Ort der Verletzungshandlung sind Name und Anschrift des Verletzers anzugeben.

 

Eine Beweisführung, zum Beispiel mit Unterstützung eines Privatdetektivs einer spezialisierten Detektei, ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn die vorgetragenen Tatsachen vom Beklagten bestritten werden. 

Das sollte bei der Beweissicherung beachtet werden

In prozessualer Hinsicht stehen ausschließlich die Beweismittel Parteivernehmung, Inaugenscheinnahme, Zeugen, Sachverständige und Urkunden zur Verfügung. Es ist ratsam, die Nachweise der Verletzungshandlung bereits vor Beginn des Prozesses im Einzelnen zu dokumentieren. Zeugen sollten darum gebeten werden, Gedächtnisprotokolle anzufertigen. Sodann ist es unproblematisch, wenn ein Zeuge nicht zu den Gerichtsterminen erscheinen können sollte.

 

Informationen aus dem Internet sollten sofort gespeichert oder ausgedruckt werden, da diese ohne weiteres gelöscht oder geändert werden können. Es besteht das Risiko, dass die für die Beweisführung benötigten Webseiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfügbar sind.

 

Wenn die Beweise nicht mit einem zumutbaren Aufwand gesammelt werden können oder die Informationen nicht ausreichend sind, kann die Beweisgewinnung im Rahmen eines separaten Verfahrens erfolgen.

 

Die anwaltliche Vertretung sollte angesichts der zahlreichen Verfahrensbesonderheiten im Idealfall auf Patentverletzungen spezialisiert sein. Sozietäten, deren Fachgebiete im Wirtschaftsrecht verortet sind, verfügen im Regelfall über eine ausreichende Erfahrung.

Blog Button
Info Button
Vorstellung-Button